Schelle
LEISTUNGEN
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)
Beratung / Betriebsbegehung
Prüfung und Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen
Seminare
Die Vorschriften im Brandschutz sind für Unternehmer schwer zu überblicken.
Wir bieten Ihnen individuelle Beratungsleistungen und wenn notwendig eine entsprechende Betriebsbegehung.
Mit dem Ergebnis der Beratung/Begehung ist der Unternehmer in der Lage den Brand-schutz für sein Unternehmen kompetent zu gestalten.
- Ausserdem: Prüfung und Erstellung von Flucht und Rettungswegplänen
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Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen:
- Brandmeldeanl. auf Anfrage (typabhängig)
- Brandschutztüren und Feststellanl. (jährlich)
- sonst. Brandabschottungen bei Bedarf
- Feuerlöscher tragbar/fahrbar (2-jährlich)
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (jährlich)
- Rauchwarnmelder (Din 14476 - jährlich)
- Steigleitungen trocken (2-jährlich)
- Wandhydranten (jährlich)
Grundsätzlich vorgeschrieben sind folgende Schulungen:
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- Mitarbeiterschulung im betrieblichen Brandschutz - jährlich
- Brandschutzhelferschulung
Minimum 5% der Mitarbeiter müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Sie übernehmen im Brandfall alle Führungsaufgeben zur Rettung von Menschen und Sachwerten